Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin. Sie dient dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Dazu nutzt sie eigene Techniken, die mit den Händen ausgeführt werden. Im Fokus der Osteopathie steht nie das einzelne Symptom, sondern der Mensch als Ganzheit.

Osteopathie ist keine Notfallmedizin, lebens­bedrohende Notfallsituationen oder schwere Pathologien gehören nicht in den Tätigkeitsbereich der Osteopathie. Gegebenenfalls kann sie begleitend eingesetzt werden.

Die Diagnose umfasst das Erspüren von Funktionsstörungen, Bewegungseinschrän­kungen, Blockaden und Spannungen der unterschiedlichen Körpergewebe. Behandlungsziel ist die Herstellung größtmöglicher Bewegungsfreiheit in allen Geweben, die dem Patienten die Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte ermöglicht.

Ziel der osteopathischen Behandlung ist das Lösen von Blockaden und Funktionsstörungen, die evtl. Erkrankungen begünstigen oder aufrechterhalten. Der Körper bekommt Hilfestellungen, Gesundheit wiederzuerlangen.

Behandlungsverlauf in unserer Praxis

Eine ausführliche Anamnese ist die Basis für jede osteopathische Behandlung. Für die anschließende Diagnose und Therapie setzt die Osteopathin ausschließlich ihre Hände ein.

Eine Osteopathie-Behandlung dauert in der Regel ca. 50 Minuten. Anschließend braucht der Körper Zeit, um auf die Behandlung reagieren zu können. Eine erneute Behandlung ist deshalb meist erst nach zwei bis drei Wochen sinnvoll. Nach drei bis vier Behandlungen sollte eine Besserung der Beschwerden zu verzeichnen sein.

Kostenübernahme

Je nach Zeitaufwand erwarten Sie Kosten zwischen 40,00 und 90,00 €.

Die Osteopathie kann mit privaten Krankenkassen oder im Rahmen einer Zusatzversicherung als Heilpraktikerleistung abgerechnet und dann anteilig übernommen werden.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für die osteopathische Behandlung. Die Ausbildungsbedingungen, die die Krankenkassen an die jeweiligen Behandler knüpfen, werden bei uns erfüllt.

So ist es ratsam, sich bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer Kostenübernahme zu informieren.

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